SUP Regeln in Basel 2024

SUP erfreut sich großer Beliebtheit – und das kommt nicht von ungefähr. Die Sportart ist nicht nur schnell zu erlernen, sondern auch äußerst vielseitig. Vom entspannten Gleiten entlang des Seeufers bis hin zu actiongeladenen SUP-Rennen oder entspannenden Yoga-Sessions auf dem Board – die Möglichkeiten sind nahezu grenzenlos. Dank der neuesten Schweizer SUP-Regeln bleibst du immer auf dem Laufenden.

Besonders im Trend liegen derzeit Langstreckentouren und SUP als Wintersport. Damit dieser Trendsport immer sicher und unterhaltsam bleibt, wurden vor einigen Jahren verbindliche Regeln von der Vereinigung der Schifffahrtämter eingeführt, denen alle Stand-Up-Paddler folgen sollten.

Diese Regeln dienen nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern auch dem Schutz anderer. Wenn du auf Schweizer Gewässern unterwegs bist und die Regeln missachtest, drohen Bußgelder. Wir haben hier alle offiziellen SUP-Regeln der Schweiz für dich zusammengestellt, damit du stets auf dem neuesten Stand bist.

Unsere Informationen stammen aus verschiedenen offiziellen Quellen wie der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) des Bundesamts für Verkehr, Veröffentlichungen der Kantonspolizei Bern und dem Merkblatt Nr. 6 der Vereinigung der Schifffahrtsämter. Wir geben die Quellen in den entsprechenden Abschnitten an und halten diesen Beitrag kontinuierlich auf dem neuesten Stand.

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1.) Rechtlicher Status vom SUP in der Schweiz

«In der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) gelten Stand-Up-Paddler (SUP) grundsätzlich als Paddelboote, da sie mit einem Stechpaddel angetrieben werden (Definition in Art. 2 Abs. 1 Bst. a Ziff. 21). Hinsichtlich der Rettungsmittel gelten SUP als wettkamptaugliche Wassersportgeräte (Art. 134a BSV). Es spielt dabei keine Rolle, ob sie aufblasbar sind oder nicht. Paddelboote sind wiederum eine Untergruppe der Ruderboote.» (BAV, 22.06.2020, 511 Stand-Up-Paddeln (SUP) in der Schweiz, Version 1.2)

Dein SUP-Board gilt also vor dem Gesetz als Ruderboot im weitesten Sinne. Deshalb greifen für dich und dein SUP dieselben Vorschriften und Verordnungen wie für Kajaks, Ruderboote, Paddelboote und Kanus. Wenn du zu den Menschen gehörst, die mit ihrem SUP einfach nur aus Spass ganz am Ufer paddeln, kommen dir einige Regeln vielleicht etwas streng vor. Tatsache ist aber, dass du auf deinem SUP ziemlich ungeschützt bist – und die meisten Vorschriften dienen deiner eigenen Sicherheit.

2.) Wo darf ein SUP unterwegs sein?

«Diese Ruder- oder Paddelboote dürfen auf dem ganzen See unterwegs sein, also nicht nur in der Uferzone.» (BAV, 22.06.2020, 511 Stand-Up-Paddeln (SUP) in der Schweiz, Version 1.2)

Entsprechend den aktuell gültigen SUP Regeln für die Schweiz kannst du also mit deinem SUP überall dort paddeln, wo auch Ruderboote und Paddelboote unterwegs sein dürfen: auf Seen und Flüssen. Zonen, die du nicht befahren darfst, sind durch Tafeln mit weissem Strich auf rotem Grund oder durch gelbe Bojen gekennzeichnet. Manche SUP-Fans lieben es, auf grossen Seen wie dem Genfersee, dem Vierwaldstättersee oder dem Bodensee weitab der Uferzone zu paddeln oder ihr Können im Wildwasser zu erproben. Um dabei möglichst viele Gefahren und Risiken auszuschliessen, wurde die SUP Schwimmwestenpflicht eingeführt.

3.) Besteht eine Schwimmwestenpflicht fürs SUP in der Schweiz?

Auf fliessenden Gewässern :
Ja, es ist Pflicht, auf fließenden Gewässern immer eine Schwimmweste dabei zu haben.
Auf einen See :
Nein, eine Schwimmweste ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, solange man nicht weiter als 300 Meter vom Ufer entfernt auf einem See paddelt.

Sobald man sich jedoch weiter als 300 Meter vom Ufer entfernt, ist eine passende Schwimmweste mit mindestens 50N Auftriebe vorgeschrieben. Eine Schwimmweste zu tragen ist aber in jedem Fall empfohlen, ganz besonders bei ein Soloausflug.

Wer stattdessen lieber eine Rettungsweste mit Kragen tragen möchte, sollte darauf achten, dass sie den Vorschriften entspricht. Auf dem Bodensee muss die SUP Rettungsweste mindestens 100 Newton Auftrieb haben. Auf anderen Seen wie dem Vierwaldstättersee reicht ein Auftrieb von 75 N.

«Wenn Sie sich mit Ihrem SUP (Stehpaddel/ Stand Up Paddle) ausserhalb der äusseren Uferzone (also mehr als 300 Meter weg vom Ufer) oder auf Flüssen bewegen, müssen Sie mindestens eine Schwimmhilfe mitführen, die der Norm SN EN ISO 12402-5:2006 entspricht.» (BAV, 22.06.2020, 511 Stand-Up-Paddeln (SUP) in der Schweiz, Version 1.2)

Schwimmhilfen sind beim Stand-Up-Paddling handlicher als Rettungswesten. Sie sind nicht so voluminös und beeinträchtigen die Bewegungsfreiheit viel geringer. Zum Thema «Mitführen»: Auf einem SUP gibt es wohl in den seltensten Fällen die Möglichkeit, Gepäck mitzuführen. Falls du deine Schwimmweste SUP irgendwie mit Riemen am Board verzurrt hast, vergeht im Notfall zu viel Zeit, um sie zu lösen. Deshalb bleibt Weit-Paddlern nichts anderes übrig, als abseits der Uferzone und auf Flüssen eine Schwimmhilfe oder eine Schwimmweste SUP zu tragen – auch wenn das theoretisch keine Pflicht ist.

4.) Gilt eine SUP Kennzeichnungspflicht in der Schweiz?

Das SUP muss nicht immatrikuliert werden und auch kein amtliches Kennzeichen tragen, aber auf dem Brett müssen der Name und die Adresse des Eigentümers oder Halters gut sichtbar angebracht sein. (Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) Art. 16 Abs. 1–3)

Um den SUP Regeln in der Schweiz zu entsprechen, benötigt ein SUP-Board also kein Nummernschild. Damit «herrenlose SUPs» schnell identifiziert werden können, müssen die Boards aber trotzdem beschriftet sein, beispielsweise mit einem wasserfesten Stift. Dabei geht es weniger darum, dem Besitzer sein SUP möglichst schnell zurück zu geben und dient hauptsächlich deiner Sicherheit. Angenommen ein Paddler verliert sein Board weitab vom Ufer und es treibt irgendwo an Land, kann so schnell festgestellt werden, ob Rettungsmassnamen notwendig sind.

In der Binnenschifffahrtsverordnung steht zwar nichts davon – aber die Berner Kantonspolizei hat veröffentlicht, dass der Verlust eines SUPs gemeldet werden sollte. Das macht Sinn: So kann man einen Notfall ausschliessen, falls das Board plötzlich irgendwo unbemannt auftaucht.

«Sie müssen Ihr SUP-Board gut sichtbar mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse beschriften. Wenn Sie Ihr Brett verlieren, müssen Sie die Polizei auf der Nummer 112 oder 117 informieren.» (Verhalten auf Gewässern, Kantonspolizei Bern)

5.) Besteht eine SUP Beleuchtungspflicht in der Schweiz?

Ja, in der Nacht und bei schlechter Sicht musst du dein SUP mit einem weissen Rundumlicht beleuchten. (Verhalten auf Gewässern, Kantonspolizei Bern)

Weisse Rundumlichter mit passender Halterung fürs SUP gibt es günstig zu kaufen, so beispielsweise dieses Rundumlicht. Es wäre doch ärgerlich, wenn du nachts mitten auf dem See mit der Wasserpolizei diskutieren müsstest, weil dein SUP unbeleuchtet oder nicht ausreichend beleuchtet ist.

6.) Welche Vortrittsregeln gelten beim SUP

«Mit einem SUP haben Sie keinen Vortritt gegenüber Vorrangschiffen, Güterschiffen, Schiffen der Berufsfischer und Segelschiffen.» (BAV, 22.06.2020, 511 Stand-Up-Paddeln (SUP) in der Schweiz, Version 1.2)

Schon der pure Selbsterhaltungstrieb sagt dir, dass du mit deinem SUP einem grösseren Wasserfahrzeug ausweichen sollst. Es wäre ja auch wirklich zu viel verlangt, wenn ein Schiff wegen einem SUP seinen Kurs ändern müsste. Auch Segelboote sind wesentlich schwieriger zu manövrieren als ein SUP-Board und es ist völlig logisch, dass du darauf Rücksicht nehmen musst. Achte auch bei Kursschiffen, Güterschiffen, Berufsfischern (gelbe Kugel/gelbes Licht) und Booten mit Schleppsignal (weisse Kugel) auf einen Mindestabstand von 50 Metern.

Die SUP Regeln in der Schweiz beinhalten allerdings keine Anweisungen, wie du dich zu verhalten hast, wenn du auf ein Ruderboot oder ein Paddelboot triffst. Nachdem dein SUP vor dem Gesetz eine Art Ruderboot ist, greifen hier die gültigen Vorschriften für Paddel- und Ruderboote. Für diese gilt, dass beide nach rechts ausweichen sollen, wenn sie auf ein anderes Ruder- oder Paddelboot treffen.

Bei Schwimmern, Tauchern oder Schnorchlern solltest du prinzipiell ausweichen. Ein SUP ist fast lautlos und wird von diesen unter Umständen nicht wahrgenommen. Wenn im Sommer viel Betrieb auf dem Wasser ist, solltest du mit deinem SUP möglichst ruhige Zonen aufsuchen.

7.) Gilt eine Promillegrenze beim Stand-Up-Paddling in der Schweiz

Ja, die Promillegrenze liegt bei 0,5‰.

«Die Alkoholgrenze ist auf Seen und Flüssen gleich wie im Strassenverkehr: Eine Blutalkohol-Konzentration von 0,5 Gewichtspromille. Auch hier gilt also: Wer fährt, trinkt nicht.» (Verhalten auf Gewässern, Kantonspolizei Bern)

Es mag dir vielleicht seltsam vorkommen, dass für Paddler mit einem SUP dieselbe Promillegrenze gilt wie für den Kapitän eines grossen Bootes. Hier geht es wieder einmal hauptsächlich um deine eigene Sicherheit. Ein SUP hat keine «Knautschzone» und ist in jedem Fall im Nachteil, wenn es mit einem anderen Wasserfahrzeug zusammenstösst. Mit etwas Alkohol im Blut wird man schnell übermütig und nimmt es mit den Regeln nicht so genau. Bei einem entsprechenden Alkoholpegel klappt auch das Balancieren auf dem SUP nicht mehr so gut. Es gibt also mehrere gute Gründe, sich an die Vorschrift zu halten.

8.) SUP und Naturschutz in der Schweiz

«Im Schutz von Wasserpflanzen wie Seerosen, Schilf etc. nisten oft Enten und Vögel. Sie müssen deshalb rund um Wasserpflanzen einen Abstand von 25 Metern einhalten – egal mit welchem Gefährt. Sie dürfen keine Schwimmer- und Naturschutz-Zonen befahren. Diese erkennen Sie an der Kennzeichnung durch gelbe oder weisse Bojen.» (Verhalten auf Gewässern, Kantonspolizei Bern)

Zu den SUP Regeln in der Schweiz gehört also ein Verbot, sich Naturschutzgebieten oder Wasserpflanzen zu nähern. Auch wenn es verlockend erscheint, zur Naturbeobachtung in unberührte Zonen einzudringen: Tue das nicht. Tiere, die das Seeufer bewohnen, brauchen diese geschützten Bereiche.

8.) Wie ist die Rechtslage für den Einsatz von Elektromotoren am SUP?

Obwohl man beim einen oder anderen Schweizer Onlineshop spezielle Elektromotoren für SUPs kaufen kann, ist der Einsatz in der Schweiz leider verboten. Gemäss Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) Art. 121 Abs. 5 darf ein SUP nicht mit einem Motor ausgerüstet werden. Die Leistung des Hilfsmotors spielt dabei keine Rolle.

SUP Regeln Schweiz im Überblick

  • Dein SUP gilt vor dem Gesetz als eine Art Paddelboot
  • Dein SUP darf keine Zonen mit gelben oder weissen Bojen befahren
  • Wo Tafeln mit weissem Strich auf rotem Grund stehen, darf auch nicht gepaddelt werden
  • Es müssen 25 Meter Abstand zu Schilfbewachsenen Uferzonen und Seerosen eingehalten werden
  • Für dein Stand-Up-Paddling (SUP) gilt die Schwimmwestenpflicht immer während der Fahrt auf fließenden Gewässern (Flüssen) oder auf einem See, wenn du dich weiter als 300 Meter vom Ufer entfernst.; d.h. du musst eine Schwimmweste in passender Grösse und mindestens 50N Auftrieb verwenden.
  • Dein SUP muss mit deinem Namen und deiner Adresse sichtbar gekennzeichnet sein
  • Bei Dunkelheit oder Schlechtwetter muss dein SUP mit einem weissen Rundumlicht beleuchtet sein
  • Schwimmern, Booten und Schiffen muss ausgewichen werden
  • Die Promillegrenze für Stand-Up-Paddling liegt bei 0,5‰
  • Ein SUP darf in der Schweiz nicht mit einem Elektromotor bzw. Hilfsmotor angetrieben werden.

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